Qualitätscharta der Stadt
Im Rahmen der Schaffung des Systems der administrativen Sanktionen in Herstal hat die Stadt eine allgemeine administrative Polizeiverordnung geschaffen, um gegen Verstöße und öffentliche Ärgernisse vorzugehen: die Qualitätscharta der Stadt, die vom Gemeinderat am 9. Juli 2010 angenommen wurde.
Diese Charta tritt am 1. September 2010 in Kraft.
Diese Charta tritt am 1. September 2010 in Kraft.
Diese allgemeine Verordnung gilt für alle in Herstal wohnenden, arbeitenden, sich aufhaltenden oder durchreisenden Personen: kurz für alle sich im Stadtgebiet befindlichen Personen.
Die Charta thematisiert die individuelle Freiheit eines jeden, zu kommen und zu gehen: Ihre Freiheit als Bürger von Herstal hört da auf, wo die der anderen Bürger von Herstal beginnt. Sie stellt den Richtwert der Stadtqualität dar und beschreibt Verhaltensweisen, die zur Verbesserung der Qualität des Lebensrahmens in Herstal anzunehmen sind.
Die Qualitätscharta der Stadt als Dokument erhöht die rechtliche Sicherheit und den Informationszugang des Bürgers, so dass dieser klarer und genauer informiert ist, was erlaubt ist und was nicht
In diesem Rahmen ist die nachhaltige und sichtbare Verbesserung unseres Wohnumfeldes das Ziel.
Diese Verbesserung geht auch unbestreitbar einher mit einer Ahndungspoltik aller dieser kleinen Taten, die unser tägliches Leben ein klein wenig verderben, so der Député-Bourgmestre Frédéric Daerden.
Die alten Reglementierungen der Polizei, lückenhaft und teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammend, werden durch die Qualitätscharta im Rahmen der Stadtverordnung die sich mit so verschiedenen Themen wie Sauberkeit, Gesundheit und öffentliche Erholsamkeit befasst, bestätigt.
Es werden somit mehr als einhundert Verhaltensweisen anvisiert. Kein Taubenfüttern, Graffiti sprühen, nächtliches Spektakel oder Müll wegwerfen im Stadtgebiet von Herstal mehr. Es werden auch neue Thematiken in Angriff genommen, wie das Verbot von Mosquito-Geräten oder der Verkauf von Benzin für Feuerzeuge an Minderjährige unter 16 Jahren.Die Charta thematisiert die individuelle Freiheit eines jeden, zu kommen und zu gehen: Ihre Freiheit als Bürger von Herstal hört da auf, wo die der anderen Bürger von Herstal beginnt. Sie stellt den Richtwert der Stadtqualität dar und beschreibt Verhaltensweisen, die zur Verbesserung der Qualität des Lebensrahmens in Herstal anzunehmen sind.
Die Qualitätscharta der Stadt als Dokument erhöht die rechtliche Sicherheit und den Informationszugang des Bürgers, so dass dieser klarer und genauer informiert ist, was erlaubt ist und was nicht
In diesem Rahmen ist die nachhaltige und sichtbare Verbesserung unseres Wohnumfeldes das Ziel.
Diese Verbesserung geht auch unbestreitbar einher mit einer Ahndungspoltik aller dieser kleinen Taten, die unser tägliches Leben ein klein wenig verderben, so der Député-Bourgmestre Frédéric Daerden.
Die alten Reglementierungen der Polizei, lückenhaft und teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammend, werden durch die Qualitätscharta im Rahmen der Stadtverordnung die sich mit so verschiedenen Themen wie Sauberkeit, Gesundheit und öffentliche Erholsamkeit befasst, bestätigt.
Andere polizeiliche Reglementierungen wurden reformiert. Es handelt sich um qualitätsspezifische Kategorien der Stadt, die auch administrative Bestrafungen vorsehen. Im Gegensatz zur Qualitätscharta gelten diese polizeilichen Reglementierungen nicht für alle Bürger als solche, sondern eher:
- für alle Bürger, die ihr Recht auf Zusammenschlüsse, Versammlungen, Handel und Industrie ausüben möchten etc.:
- Polizeiliche Reglementierung vom 9. Juli 2010 über Menschenansammlungen, Demonstrationszüge und Demonstrationen.
- Polizeiliche Reglementierung vom 9. Juli 2010 über die private Besetzung öffentlichen Raumes.
- Polizeiliche Reglementierung vom 9. Juli 2010 über die Sauberkeit öffentlichen Raumes rund um Einrichtungen von Lebensmittelverkaufsstellen, an denen direkt oder in unmittelbarer Nähe gegessen wird sowie in Nichtrauchereinrichtungen.
- für alle Bürger, die ihre Rechte an einem bestimmten Ort ausüben möchten:
- Verwaltungsreglementierung des Gemeindeschwimmbades von Herstal vom 9. Juli 2010.
- Polizeiliche Reglementierung vom 9. Juli 2010 über die Gemeindeschulen.
- Polizeiliche Reglementierung vom 9. Juli 2010 über die Gemeindekrippe.
- Reglementierung über Beerdigungen und Grablegungen vom 25. Februar 2010, Kapitel II, Abschnitt I - Friedhofspolizei.