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Beglaubigte Abschrift


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Eine beglaubigte Abschrift kann vom Sozialamt oder vom Einwohneramt während der entsprechenden Öffnungszeiten ausgestellt werden.

Das Originaldokument mit Fotokopie muss dafür vorgelegt werden.

Der Zweck der beglaubigten Abschrift muss genannt werden.

  • Wird die Abschrift in Belgien benötigt, erhalten Sie das Dokument umgehend.
  • Wird die Abschrift im Ausland benötigt, muss das Dokument per Gesetz vom zuständigen Magistratsbeamten unterzeichnet werden.

    Ausstellungsfrist: 4 Tage.
    Kosten: 1,50€.



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