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Vorzeitige Erklärung zur Euthanasie


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Per Gesetz vom 28. Mai 2002 ist unter Euthanasie der Akt zu verstehen, mit dem eine dritte Person nach Aufforderung von einer Person das Leben dieser selben Person absichtlich beendet.

Dies ist nicht zu verwechseln mit der Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen, welche eine Unterlassung von Pflege darstellen und nicht dem Gesetz unterliegen.

Warum gibt man eine vorzeitige Erklärung zur Euthanasie ab?


Man kann mit dieser Erklärung seine Absichten am Lebensende ausdrücken für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen klar zu äußern, also zum Beispiel im Koma liegt. Diese Absichtserklärung heißt vorzeitige Willenserklärung.

Mit dieser Erklärung drückt der noch dazu fähige Patient ausdrücklich seinen Willen aus, dass Euthanasie praktiziert wird.

Wer kann eine vorzeitige Erklärung zur Euthanasie abgeben?


Jede handlungsfähige Person, ob volljährig oder minderjährig, kann schriftlich seinen Willen darlegen, dass ein Arzt im Falle der Handlungsunfähigkeit der Person Euthanasie ausübt.
 

Gültigkeit der vorzeitigen Erklärung zur Euthanasie: unter welchen Bedingungen muss die Erklärung abgegeben werden?


  • Die Erklärung muss schriftlich gemäß dem vom Gesetz vorgeschriebenen Format abgegeben werden.
  • Die Erklärung muss in Gegenwart zweier mündiger Zeugen (oder Null), siehe unten, abgegeben werden und von dem Antragsteller persönlich abgegeben werden.
  • Die Erklärung muss mindestens fünf Jahre vor dem Beginn der Handlungsunfähigkeit abgegeben oder bestätigt werden. Es wird somit empfohlen, die Erklärung regelmäßig zu erneuern.
     

Welche Personen müssen in einer vorzeitigen Erklärung zur Euthanasie genannt werden?


Diese Personen sind:
 
  • Der Antragsteller: die Person, die die Erklärung abgibt.
  • Zwei mündige Zeugen (oder Null), von denen mindestens einer kein materielles Interesse am Ableben des Antragstellers haben darf. Diese Personen dienen nur als Zeugen für die Echtheit der Erklärung.
  • Eine frei zu wählende Anzahl von Vertrauenspersonen, eingeteilt nach Bevorzugung, deren Rolle es sein wird, den Arzt über den Willen des Patienten zu informieren oder die der Arzt vor der der Euthanasie vorausgehenden Phase kontaktieren muss.
     
Folgende Personen können keine Vertrauenspersonen sein:
 
  • Der behandelnde Arzt.
  • Der konsultierte Arzt.
  • Die Mitglieder der Pflegerschaft.
     
Die Zeugen können auch Vertrauenspersonen sein. In diesem Fall ist es notwendig, diese unabhängig von den beiden Funktionen zu benennen und sie müssen ihre Unterschrift unter jede Funktion setzen.
 

Warum wird die vorzeitige Erklärung zur Euthanasie registriert?


Eine vorzeitige Erklärung zur Euthanasie ist auch gültig, wenn sie nicht registriert ist, solange sie den Bedingungen des königlichen Erlasses vom 2. April 2003, die obenstehend detailliert beschrieben sind, entspricht.

Wenn eine vorzeitige Erklärung zur Euthanasie jedoch registriert wird, dann erhält der Arzt die Information direkt, wenn er einen handlungsunfähigen Patienten behandelt und sich in einer Situation befindet, in der die Euthanasie eventuell angewendet werden könnte.

Wie registriert man seine vorzeitige Erklärung zur Euthanasie?


Sie müssen persönlich auf dem Einwohneramt mit der vollständigen Erklärung im Original sowie Ihres Personalausweises vorsprechen, so dass wir die Identität des Erklärungsunterzeichners feststellen können.

Die Unterschriften müssen alle im Original an der richtigen Stelle abgegeben werden. Faxe oder andere Mittel sind nicht zulässig.
 

Und wenn ich meine Meinung ändere?


Der Antragsteller kann jederzeit seine vorzeitige Erklärung zur Euthanasie zurückziehen oder nach seinen Wünschen ändern. Die Euthanasie wird in jedem Fall nur dann ausgeführt, wenn der Patient an einer chronischen oder pathologischen schweren Erkrankung leidet und unheilbar ist, wenn er nicht bei Bewusstsein ist und sein Zustand als unwiderruflich gilt.

Die neueste Version der Erklärungen ist die gültige Erklärung. Da die Registrierung optional ist, hat eine nicht registrierte neuere Erklärung Vorrang vor einer registrierten älteren Erklärung.

Mehr Informationen auf der Webseite: Portail Belgium.be.



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