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Sterbeurkunde


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Der Erklärende des Sterbefalls, oft das Bestattungsinstitut, muss persönlich auf der entsprechenden Behörde mit dem Formular 3C für Sterbefälle von Personen ab 1 Jahr erscheinen.

Im Falle einer Einäscherung muss der Erklärende ebenfalls den Einäscherungsantrag sowie die Genehmigung des Gerichtsmediziners vorlegen.

Daraufhin wird die Sterbeurkunde ausgestellt.




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