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Organspende



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Details unter Öffentliches Bundesportal: Öffentliche Gesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.

Jede volljährige oder nicht volljährige Person, die seit sechs Monaten im Nationalregister oder im Ausländerregister eingetragen und fähig ist, ihren Willen auszudrücken, kann ihr Einverständnis zur Organ- oder Gewebeentnahme nach ihrem Ableben geben.

Es ist auch möglich, seine Weigerung zu einer eventuellen Organentnahme abzugeben.

Diese Willenserklärung, die schriftlich abgegeben wird, wird gemäß dem Gesetz vom 13. Juni 1986, das am 14. Februar 1987 veröffentlicht wurde, im Nationalregister eingetragen.

Sie müssen jedoch persönlich mit Ihrem Personalausweis auf unserer Behörde erscheinen, so dass Sie die notwendigen Dokumente unterschreiben können.

Ihre Erklärung wird im Nationalregister verzeichnet. Das Nationalregister ist rund um die Uhr für die Transplantationskoordinatoren zugänglich und muss vor jeglicher Organ- oder Gewebeentnahme nach Ableben einer Person konsultiert werden

Somit wird zugesichert, dass Ihr Wille respektiert wird.

Die Einwohner von Herstal können diese Erklärung auf dem  PEinwohnermeldeamt abgeben - dieser Vorgang ist kostenlos.

enveloppe.png Kontact
E-mail : dmlsbGVAaGVyc3RhbC5iZQ==
Tel. : 04 240 64 85