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Absichtserklärung hinsichtlich der Bestattung


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Entsprechend dem Gesetz vom 28. Dezember 1998 zur Regelung der Beerdigung und Bestattung kann jede Person zu Lebzeiten aus freien Stücken und schriftlich bei dem Standesbeamten seiner Gemeine seinen letzten Willen hinsichtlich der von ihr ausgewählten Bestattungsart hinterlegen.

Der Erklärende erhält eine Empfangsbestätigung der Erklärung.

Die Erklärung wird außerdem im Nationalregister verzeichnet.

Es gibt folgende Bestattungsarten:


  • Bestattung der sterblichen Überreste
  • Einäscherung gefolgt von der Beisetzung der Asche auf dem Friedhof
  • Einäscherung gefolgt von der Aufbewahrung der Asche im Kolumbarium des Friedhofs
  • Einäscherung gefolgt von der Verstreuung der Asche auf der dafür vorgesehenen Wiese des Friedhofs
  • Einäscherung gefolgt von der Verstreuung der Asche auf belgischem Meeresgebiet
  • Einäscherung gefolgt von der Verstreuung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof oder auf belgischem Meeresgebiet
  • Einäscherung gefolgt von der Beisetzung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof
  • Einäscherung gefolgt von der Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof
Wenn Sie in Herstal wohnen, können Sie diese Erklärung persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises auf dem Einwohnermeldeamt abgeben – dieser Vorgang ist kostenlos.


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