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Vorgeburtliche Anerkennungserklärung


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Die das Kind anerkennende Person muss mit der zukünftigen Mutter des Kindes sowie ihrem Personalausweis und einer ärztlichen Bescheinigung, dass die Schwangerschaft schon mindestens im 6. Monat ist, auf dem Standesamt erscheinen.

Die Person erhält eine Kopie der Anerkennungsbestätigung zur Vorlage bei der Geburtserklärung sowie einen Auszug aus der Akte für die Familienkasse.

Jeder andere Auszug aus der Akte ist für 1,75€ erhältlich.



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