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Informationen und Ratschläge


Einführung

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In wichtigen Momenten benötigen wir Bürger oft Ratschläge und manchmal sogar Hilfe.


 
  • Welche Prämien, Beihilfen oder steuerlichen Vorteile kann ich für mein Immobilienprojekt erhalten?
  • Erhalten Mieter oder Behinderte Beihilfe?
  • Wie reiche ich einen Antrag auf Sozialwohnung ein?
  • Welche Formulare müssen ausgefüllt werden und wie?
  • An welche Organisationen muss ich mich wenden?
Die Wohnungsbehörde der Gemeinde ist für alle geöffnet. Sie erhalten Informationen und eine weitgefächerte Auswahl an Dokumenten über die verschiedenen lokalen, regionalen und bundesweiten Beihilfen im Wohnungswesen.

Mietkandidaten erhalten Informationen über Sozialwohnungsanträge, Ortswechsel und Übergangswohnungen etc.

Sie werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Wohnungsbehörde erklärt Ihnen die notwendigen zu unternehmenden Schritte, stellt Ihnen die auszufüllenden Formulare zur Verfügung und begleitet Sie auf Ihrem administrativen Prozess.

Aufgrund der vielfältigen Wahlmöglichkeiten im Leben ist ein kompetenter Ratschlag unerlässlich.

Öffnungszeiten

enveloppe.png Contact horloge.png Öffnungszeiten
E-mail : dmlsbGVAaGVyc3RhbC5iZQ==
Tél. : 04 248 26 02
Fax : 04 256 95 79
 Montags und dienstags :

Mittwochs:
Donnerstags :

Freitags :
Juli und August :
8h bis 11h30 und von 13h bis 16h 
8h bis 11h30
8h bis 11h30 und von 13h bis 16h
8h à 11h30
9h à 12h
   
crayon.png Schreiben Sie uns map.png Besuchen Sie uns
Ville de Herstal
service du Logement
place Jean Jaurès 1 - 4040 Herstal
 Ville de Herstal
service du Logement
rue En Bois 270 - 4040 Herstal
 


Der für das Wohnungswesen zuständige Magistratsbeamte (Monsieur l’Echevin du Logement) steht Ihnen gerne im Rahmen seiner Arbeitszeiten zur Verfügung. Terminabsprache unter 04 248 26 02. 

Aufgaben

  • Information und Ausgabe der Dokumente über die verschiedenen lokalen, regionalen und bundesweiten Beihilfen im Wohnungswesen.
  • Mietkandidaten erhalten Informationen über Sozialwohnungsanträge, Ortswechsel und Übergangswohnungen etc.
  • Weiterleitung an die zuständigen Behörden.
  • Die Wohnungsbehörde erklärt Ihnen die notwendigen zu unternehmenden Schritte, stellt Ihnen die auszufüllenden Formulare zur Verfügung und begleitet Sie auf Ihrem administrativen Prozess.

© Service du Logement - Bâtiment de la SRL - Ville de Herstal • service Ecrido: Infographie • Web • Imprimerie.