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Heiratsurkunde


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Seit dem 1. Januar 2000 ist der öffentliche Aushang des Aufgebots abgeschafft und durch eine Heiratserklärung ersetzt worden.
 

Wann wird die Heiratserklärung gemacht?


Die Heiratserklärung muss auf dem Standesamt mindestens zwei Wochen vor der Heirat gemacht werden und ist sechs Monate lang gültig.
Falls die Heirat nach Ablauf dieser Frist nicht stattgefunden hat, muss eine neue Heiratserklärung abgegeben werden.

Wer gibt die Heiratserklärung ab?


Das Brautpaar mit mindestens einem in Herstal wohnhaften Partner, das sich in Herstal vermählen möchte, muss unter Vorlage der Personalausweise zur Erstellung der Heiratsakte vorsprechen. Bei Abwesenheit des einen oder anderen Partners ist eine beglaubigte Vollmacht erforderlich.

Das Standesamt wird bei den anderen Gemeinden die notwendigen Dokumente zur Erstellung der Heiratsakte anfordern.
Nach Zusammenstellung der Dokumente muss die Heiratserklärung von dem Brautpaar auf dem Standesamt unterschrieben werden.

Es ist somit notwendig, zweimal auf dem Standesamt zu erscheinen.
Das zukünftige Brautpaar muss zwei Zeugen stellen.
Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Personen, deren erforderliche Dokumente nicht in Belgien erstellt wurden, müssen selber für odie Beschaffung dieser Dokumente mit beglaubiter Übersetzung sorgen. 
 

Kosten:

  • Heiratsakte: 15€
  • Stammbuch: 8,25€
     

Öffnungszeiten des Standesamtes für Hochzeiten:

Hochzeiten werden täglich, einschließlich samstags, von 9h bis 12h durchgeführt.
Am 1. und 3. Samstag eines jeden Monats sind Hochzeiten nachmittags möglich.




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