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Geburtserklärung


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Die Geburtserklärung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt auf der Geburtsgemeinde gemacht werden.
 

Wer macht die Geburtserklärung?

 
  • Findet die Geburt in einem Krankenhaus statt, so wird die Geburtserklärung von dem Vater, der Mutter oder beiden Eltern gemacht. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind, dann wird die Erklärung vom Krankenhausdirektor oder einem Stellvertreter gemacht.
  • Findet die Geburt außerhalb eines Krankenhauses statt, dann muss die Geburtserklärung von dem Vater, der Mutter oder beiden Eltern gemacht werden, oder, falls beide dazu nicht in der Lage sind, von dem Arzt. Falls kein Arzt bei der Geburt dabei war, dann muss die Erklärung von der Hebamme oder anderen bei der Geburt helfenden Personen, falls keine Hebamme präsent war, gemacht werden.
Sind die beiden Eltern nicht verheiratet und wenn keine Voraberklärung zur Anerkennung der Elternschaft vorliegt, dann müssen beide Eltern zusammen vor der Verwaltungsbehörde des Geburtsortes erscheinen, so dass die elterliche Anerkennung bei Erklärungsabgabe beurkundet wird.
 

Vorzulegende DokumenteLes documents à présenter:

 
  • Personalausweis des Erklärenden.
  • Das statistische Formular I, Geburtserklärung eines lebenden Kindes, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme.
  • Stammbuch für verheiratete Paare oder Bestätigung der elterlichen Anerkennung.
Daraufhin wird die Geburtsurkunde ausgestellt.
 

Folgende Dokumente werden dem Erklärenden ausgestellt:

 
  • Eine Bescheinigung zum Erhalt von Mutterschaftsgeld im Rahmen des Familiengeldes.
  • Eine Bescheinigung zum Erhalt von Schwangerschaftsgeld oder Ruhegeld im Rahmen der Kranken- und Invalidenversicherung.
  • Eine Bescheinigung zur Durchführung von Pflichtimpfungen gegen Polio.